Startmaske & Gebühren

Registerblatt Schnellstart

Registerblatt Konfiguration

Suche nach erteilten Auskünften

Registerblatt eGovernment

Registerblatt Wiedervorlagen

Nach dem Start des Gewerbemoduls über den Menüpunkt [Erlaubnisse] - [Gewerbemeldung], öffnet sich folgende Intromaske. Auf dieser Startseite finden Sie bereits wichtige Funktionen, die die Gewerbemeldungen betreffen. Die Startmaske ist in verschiedene Registerblätter unterteilt, auf die wir in diesem Artikel genauer eingehen werden.

 

Von allen Registerblättern aus, gelangen Sie über die Schaltfläche [Neu] in den Vorgang der Neuanlage einer Gewerbemeldung. Mit der Schaltfläche [Suchen] gelangen Sie in die Suchmaske des Gewerbeprogramms, um nach bestehenden Gewerbebetrieben suchen zu können. Wenn Sie auf [Beenden] klicken, schließt sich der Programmteil Gewerbemeldung.

Registerblatt Schnellstart

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Auf dem Registerblatt Schnellstart haben Sie die Möglichkeit Blankoformulare der Gewerbemeldungen zu drucken oder als .pdf-Datei zu erstellen.

 

Mit Klick auf den Eintrag [Entwürfe], öffnen sich alle Gewerbemeldungen, die mit dem Merkmal des Entwurfs zwischengespeichert und noch nicht an die Empfangsstellen übermittelt wurden. Die Anzahl der Fälle, die im Entwurf gespeichert wurden, wird Ihnen in Klammern hinter dem Eintrag angezeigt.

 

Außerdem finden Sie hier auch die Funktionen der DSGVO. Diese sind im Artikel DSGVO beschrieben.

 

Im unteren Bereich des Registerblatts Schnellstart finden sie den Posteingang für Gewerbemeldungen. Die Handhabung des Posteingangs und Import von Gewerbemeldung ist in einem anderen Abschnitt dieses Artikels beschrieben.

Registerblatt Konfiguration

An dieser Stelle finden Sie die Gebühreneinstellungen der Gewerbemeldung.

Hier können Sie also die Verwaltungsgebühren der Gewerbeanzeigen festlegen.

 

Je nach entsprechendem Recht des Bundeslandes, können Sie hier die Gebühren für die An-, Um- und Abmeldungen definieren.

In Nordrhein-Westfalen wird die Gebühr pro anmeldenden Gesellschafter erweitert. Auch diese Möglichkeit können wir nun darstellen.

 

Unter den "Sonstigen Leistungen" legen Sie die Gebühren für die Auskünfte aus Ihrem Gewerberegister fest.

 

Mit der Schaltfläche des Zahnrades oben links in diesem Fenster, können Sie sich die Gebühren entsprechend Ihrem gültigen Landesrecht vorbelegen lassen.

ACHTUNG: Die Vorbelegung erfolgt nur für die Gebühren der GewA1, 2 und 3. Nicht also für die Auskünfte.

 

[Speichern] Sie Ihre Einstellungen am Ende über die Schaltfläche der blauen Diskette, oben rechts.

 

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Suche nach erteilten Auskünften

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Wenn Sie in dieser Maske keine Suchkriterien eingeben und auf die Schaltfläche [Suchen] klicken, erhalten Sie im mittleren Bereich das entsprechende Suchergebnis als Liste. Diese beinhaltet ohne vorherige Suchkriterien alle Auskünfte, die PC-KLAUS jemals erstellt hat.

Diese Liste können Sie also mit Hilfe der Suchmerkmale genauer eingrenzen. Im Anschluss können Sie über die Schaltfläche [pdf] aus dieser angezeigten Liste eine .pdf-Datei erstellen. Über die Schaltfläche des Druckersymbols wird PC-KLAUS Ihnen diese Liste als Druckvorschau anzeigen und Sie können diese im Anschluss ausdrucken. Mit dem Klick auf die Schaltfläche [Exportieren] haben Sie die Auswahl zwischen der PDF-Erstellung und dem Ausdruck der Liste, können aber auch einen Excel oder CSV Export anstoßen.

Registerblatt eGovernment

Hier wird Ihnen angezeigt, wie viele Gewerbemeldungen im Posteingang zum Import bereit liegen. Mit Klick auf den Eintrag [Gewerbemeldung Posteingang] öffnet sich der Import von Gewerbemeldungen.

Über den Eintrag [Korrekturanforderungen] gelangen Sie in den Bereich der elektronischen Rückmeldungen der Gewerbeübermittlung.

Registerblatt Wiedervorlagen

Auf diesem Registerblatt finden Sie die Wiedervorlagen, die zu einzelnen Gewerbemeldungen erstellt wurden und können diese direkt bearbeiten oder abschließen.

Die Benutzung der Wiedervorlagen ist hier genauer beschrieben.

 

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